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1949 - hier eine Verfassung, dort ein Grundgesetz
von Erich Buchholz
112 Seiten, Taschenbuchausgabe, 2009
COMPACT Band 8, 7.50 €
Bestell-Nr. 12008![]()
Zu den Merkwürdigkeiten dieser Bundesrepublik gehört es, dass sie keinen Staatsfeiertag ihrer Gründung begeht. Allenthalben könnte man den Tag der Annahme des Grundgesetzes, den 23. Mai 1949 als einen solchen betrachten. Auch hat diese demokratisch verfasste Republik keine Verfassung, eben nur ein Grundgesetz, worin die Möglichkeit verankert ist, dass es einmal durch eine Verfassung ersetzt wird, die „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.
Spätestens mit dem Heranreifen der deutschen Einheit 1990 war die Gelegenheit gegeben, eine solche zu erschaffen.
Es kam anders.
Der Autor, ein Jurist, mit den verschiedenen deutschen Rechtsystemen vertraut, zeichnet die deutsche Geschichte seit 1945 als eine der verschiedenen Verfassungen auf Landes- und staatlicher Ebene in Ost und West nach. Auch untersucht er diese in einer vergleichenden Betrachtung, inwieweit neben den traditionellen Bürgerrechten auch die sozialen Grund- und Menschenrechte Einzug in die jeweiligen Konstitutionen gehalten haben.
Wenn man den Artikel 146 richtig interpretiert, dann kommt man nicht daran vorbei, dass beim Entwurf eines neuen Verfassungstextes und der Abstimmung darüber ein Weg gefunden werden muss, möglichst große Teile des Volkes aktiv einzubeziehen und zwar unabhängig von Parlament und Regierung.
Wie dies geschehen könnte, macht die Geschichte der Verfassung des „Runden Tisches“ 1990 deutlich.
„Mögen die Demokraten in Ost und West, … dafür wirken, dass der bisher noch unerfüllte Auftrag des geltenden Art. 146 GG endlich erfüllt wird.“, so der Autor in diesem Band.
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