
Vom Kosovokrieg bis heute
Zivojin Dacic
Zeit- und Militärgeschichte
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Augenzeugenberichte über den Serbozid im „Unabhängigen Staat Kroatien“ 1941 – 1945
Djuro Zatezalo hrsg. von Vladimir Umeljić
Zeit- und Militärgeschichte
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Karl Heinz Schulmeister
Zeit- und Militärgeschichte
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Erich Buchholz
Zeit- und Militärgeschichte
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1990 bis 1996
Zivojin Dacic
Zeit- und Militärgeschichte
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Direkte Demokratie, selbstbestimmte Steuern, Neutralität
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3. bearbeitete und ergänzte Auflage 2010,8.80 €

Über die unheimliche Zusammenarbeit von Faschisten und Zionisten
Lenni Brenner
Zeit- und Militärgeschichte
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Sonderweg eines unverbesserlichen Volkes?
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Politisch unkorrekte Streifzüge durch die Geschichte der Deutschen
Jan von Flocken
Kulturgeschichte
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Siegfried Prokop
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Über Zivilcourage in der DDR
Marco Hecht, Gerald Praschl
Zeit- und Militärgeschichte
9.90 €
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Wertneutralität des Rentenrechts? ![]()
hrsg. von ISOR e.V.
Strafrente in Deutschland?
324 Seiten, Hardcover mit Schutzumschlag, 2005
2. aktualisierte und erweiterte Auflage
Zeit- und Militärgeschichte Band 15, alter Preis 18 €, neuer Preis: 7.95 €
Bestell-Nr. 08015![]()
Mit
dem Einigungsvertrag sollte die relative Ungerechtigkeit der sogenannten
Staatsrenten beseitigt werden. Geschaffen wurde neues Unrecht. Ein Abriss
über Geschichte und Kampf für Rentengerechtigkeit, eben Wertneutralität
der Rente.
Als 1911 mit der Reichsversicherungsordnung und dem Versicherungsgesetz für
Angestellte die Sozialversicherung in Deutschland eingeführt wurde,
sollte jede Diskriminierung der Versicherten ausgeschlossen werden –
die Rente war WERTNEUTRAL an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.
Das änderten erst die Nazis: „Wen die Volksgemeinschaft nicht umschließt,
dem können auch keine sozialpolitischen Hilfen angeboten werden.“,
so Theodor Bühler einer der Kommentatoren der damaligen Sozialpolitik.
Die Bundesrepublik setzte diese Tradition in gewissem Sinne fort als es
um die Entschädigung für die Naziopfer ging, das war in den
fünfziger und sechziger Jahren.
Als mit dem Einigungsvertrag von 1990 die Rentenversicherung der DDR-Bürger
in die der Bundesrepublik überführt wurde, sollte auch hier
die Wertneutralität der Rente für jeden ehemaligen DDR-Bürger
gelten.
Denn schon 1956 beschied der Bundestag „…dass nach der Wiedervereinigung
Deutschlands niemand wegen seiner politischen Gesinnung oder nur, weil
er in Behörden oder politischen Organisationen in einem Teil Deutschlands
tätig gewesen ist, verfolgt wird“.
Dem war nicht so.
Parallel mit der politischen Strafverfolgung ehemaliger DDR-Bürger
wurde massiv in das Rentenrecht eingegriffen. Viele tausend Verfahren
mussten bis zum BVerfG geführt werden, die letzte Entscheidung fiel
im Juni 2004. Und noch immer ist die Rentengerechtigkeit nicht hergestellt.
„Alle
Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ (Art 3 des Grundgesetzes).
Wann wird dieser Anspruch endlich erfüllt sein?
Der Kampf geht weiter.
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Wolfgang Schwanitz schrieb in Neues Deutschland am 26.05. 2005
Wertlose Wertneutralität - Rentenrecht oder Strafrecht? – Kritik und Klage
Ein Vorzug dieses Buches ist es, dass es in die Geschichte zurückblickt.
Es wird ein aufschlussreicher Überblick über die Entwicklung des
Rentenrechts in Deutschland geboten. Obwohl es im Kaiserreich antisemitische
Tendenzen und Diskriminierung der Sinti und Roma gab, war keine Gruppe von
sozialen Leistungen ausgeschlossen. Erst die Nazis haben Kommunisten, Sozialdemokraten,
Pazifisten, Juden, Bibelforschern und anderen die Rente verweigert bzw. gekürzt.
Das Rentenrecht im NS-Deutschland diente der Unterdrückung politischer
Gegner und der Durchsetzung einer menschenverachtenden und mordenden Praxis
gegenüber »minderwertigen Rassen« und »Volksfeinden«.... zum Anfang
Um sich mit der Problematik der Wertneutralität
des Rentenrechts auseinandersetzen zu können, ist es notwendig sich
mit Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland vertraut zu machen.
Als mit der Reichseinigung 1871 ein einheitlicher deutscher Staat entstanden
war, rückte mit der verstärkten Industrialisierung die soziale
Frage in den Vordergrund. Wurden einerseits die Sozialdemokraten als „Umstürzler“
bekämpft, sollten andererseits die Arbeiter an das bestehende System
gebunden werden. In der Folgezeit wurde 1889 die gesetzliche Rentenversicherung
eingeführt, mit der Reichsversicherungsordnung 1911 eine allumfassende
Sozialordnung. Getreu dem Anspruch, die Sozialversicherten an den Staat
und die bestehende Herrschaftsordnung zu binden, sollte die Rente ohne
Ansehen der Person gezahlt werden.
Die Rente war WERTNEUTRAL.
Damit brachen zuerst die Nazis. Politische Gegner, Minderheiten und Andersgläubige
wurden – neben der strafrechtlichen Verfolgung – auch weitestgehend
von der Sozialversicherung ausgeschlossen.
Mit der Schaffung zweier deutscher Staaten entwickelte sich auch das Rentenrecht
parallel. Sah sich die Bundesrepublik in der Tradition der vorhergehenden
deutschen Staaten, versuchte die DDR was Neues: eine einheitliche Sozialversicherung
entstand, ergänzt um Zusatzrentensysteme (ZVS) für bestimmte
Berufsgruppen. Mit den in der Bundesrepublik üblichen Pensionen für
Beamte am ehesten vergleichbar waren die so genannten Sonderversorgungssysteme
(SVS) für MdI, NVA, MfS u.a., wobei, anders als die Beamten der BRD,
diese 10% ihres Bruttoeinkommens als Beitrag einzahlten.
Mit der deutschen Einigung sollte auch die Rentenversicherung (RV) überführt
werden. In der Vorbereitung dessen wurden die ZVS und SVS geschlossen.
Es sollte auch für diese die Beitragsbemessungsgrenze der RV gelten.
Dem war aber nicht so.
Viele Fragen blieben ungeregelt, in der Regel zum Nachteil der Betroffenen.
Mehrfach wurde die Verfassung, das Grundgesetz, gebrochen, zum Teil wissentlich.
Schon 1991 waren die ersten Folgen spürbar, massenhaft standen die
Leute plötzlich ohne Krankenversicherung da, erster Widerstand regte
sich. Die Betroffenen fanden in Organisationen zusammen, sie wehrten sich
gemeinsam. Der Kampf um Rentengerechtigkeit begann.
Mit tausenden von Briefen an die Politiker aller Parteinen, mit Demonstrationen,
mit Petitionen, mit gegenseitiger Hilfe und Solidarität.
Es mussten Widersprüche gegen Rentenbescheide eingelegt, Klagen geführt
werden. Die Geduld wurde schier unermesslich auf die Probe gestellt. Unterstützung
kam von PDS und Teilen der SPD und Grüne.
Erste Erfolge stellten sich ein. Das BVerfG fällte 1999 die ersten Urteile
und forderte den Gesetzgeber, die rot-grüne Bundesregierung auf,
endlich die Vorschriften verfassungskonform zu gestalten, Rechtsbrüche
zu beseitigen, spätestens bis Mitte 2001. Es ließ Gestaltungsspielraum,
der nicht genutzt wurde, Unrecht blieb.
Noch ist in Deutschland keine Rentengerechtigkeit hergestellt, die Wertneutralität
der Rente nicht gegeben. Das vorläufig letzte Urteil wurde im Juni
2004 gefällt.
Die Geschichte bis hierher erzählt dieser Band.