

So retten wir unsere Welt!
Lester Russell Brown
Globale Analysen
19.90 €

Die Ideologie von der humanitären Intervention als Rechtfertigung für imperialistische Kriege
Jean Bricmont
Globale Analysen
14.80 €

Warum die Medien aalglatte Politiker und Kriegstreiber lieben
Amy Goodman, David Goodman
Globale Analysen
19.90 €

So retten wir die Welt!
Lester Russell Brown
Globale Analysen
14.80 €

Der Irak und die globale US-Politik
Larry Everest
Globale Analysen
22.00 €

Direkte Demokratie, selbstbestimmte Steuern, Neutralität
Jürgen Elsässer, Matthias Erne hrsg. von Jürgen Elsässer, Matthias Erne
COMPACT
2. bearbeitete und ergänzte Auflage 2010,8.80 €

Jürgen Elsässer hrsg. von Jürgen Elsässer
COMPACT
7.50 €

Der NATO-Angriff auf Jugoslawien
Jürgen Elsässer
Zeit- und Militärgeschichte
2. Auflage 2008,12.80 €

Über die unheimliche Zusammenarbeit von Faschisten und Zionisten
Lenni Brenner
Zeit- und Militärgeschichte
24.80 €

Fakten, Hintergründe, Probleme
Siegfried Prokop
COMPACT
7.50 €

Jan von Flocken
Tatsachenreport
9.90 €
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Humanitärer Imperialismus
von Jean Bricmont, übersetzt von Ingrid von Heiseler
Die Ideologie von der humanitären Intervention als Rechtfertigung für imperialistische Kriege
224 Seiten, Softcover, 2009
Globale Analysen Band 9, 14.80 €
Vorwort von: Noam Chomsky, Noam Chomsky
Jean Bricmont liefert mit seinem Buch „Humanitärer“ Imperialismus nicht nur einen geschichtlichen Abriss dieser Entwicklung, sondern gleichzeitig eine fundierte politische und moralische Kritik der Linken. Außerdem stellt er dar, dass die USA zwar in der Regel die Führungsrolle übernehmen, wenn es darum geht, Interventionen einzuleiten, dass sie jedoch massive Unterstützung von den europäischen Ländern und den NATO-Partnern erhalten.
Dieses Buch, das genau zum richtigen Zeitpunkt ein aktuelles Thema aufgreift und die dazugehörigen Thesen entschieden verfolgt, bietet eine sichere Ausgangsbasis für den Widerstand gegen einen globalen Krieg, für den bisher kein Ende in Sicht ist.
Monthly Review Press
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Als [...] die USA, die Sowjetunion, Frankreich und England am 8. August 1945 das Londoner Abkommen unterzeichneten, enthielt es den Anklagepunkt Angriffskrieg. Das Abkommen begründete das „Statut für den Internationalen Militärgerichtshof“, der rund vier Monate später den Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg eröffnen sollte. In Artikel sechs wurde erstmals in der Justizgeschichte der Angriffskrieg als Verbrechen deklariert. Am 21. November 1945, dem zweiten Tag des Nürnberger Prozesses, [sagte] [...] der amerikanische Chefankläger Robert H. Jackson in seinem Eröffnungs-Plädoyer: „Jede Zuflucht zu einem Krieg, zu jeder Art von Krieg, ist eine Zuflucht zu Mitteln, die ihrem Wesen nach verbrecherisch sind. Der Krieg ist unvermeidlich eine Kette von Tötung, Überfall, Freiheitsberaubung und Zerstörung von Eigentum . . . Unsere Auffassung ist: Welche Beschwerden eine Nation auch immer haben mag, wie unbefriedigend sie auch immer den bestehenden Zustand findet, ein Angriffskrieg ist ein ungesetzliches Mittel, solche Beschwerden zu beheben oder solche Verhältnisse zu ändern.“
In der Urteilsverkündung vom 30. September 1946 folgte das Gericht der Anklage und befand eine Reihe von Angeklagten des Verbrechens gegen den Frieden für schuldig. [...] In der Urteilsbegründung heißt es: „Der Krieg ist seinem Wesen nach ein Übel. Seine Auswirkungen sind nicht allein auf die kriegführenden Staaten beschränkt, sondern treffen die ganze Welt.“
Dass dieses Urteil kein Ausnahmespruch war, sondern einen für die Nachwelt gültigen Präzedenzfall darstellt, begründet Tellford Taylor in seinem Buch „Die Nürnberger Prozesse“. Taylor war US-Jurist, Mitglied der Anklagevertretung im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, Hauptankläger in den Folgeprozessen und später Professor an der juristischen Fakultät der Columbia University. Er schreibt: „In einem gewissen Sinne war Nürnberg sogar, revolutionär‘ zu nennen, indem seine Väter mehrere neue strafrechtliche Prinzipien einführten. Was die Charta betrifft, so stellt die Einbeziehung der Verbrechen gegen den Frieden den entscheidenden Punkt dar . . . Man kann sich durchaus darüber streiten, ob es klug war zu erklären, dass die Einleitung eines Angriffskriegs nach dem Völkerrecht ein Verbrechen sei; aber mit Sicherheit wäre es rechtens gewesen, ein derartiges Prinzip für die Zukunft einzuführen . . . Genau das aber hatte Jackson von Anfang an erreichen wollen, um einen Präzedenzfall dafür zu schaffen, dass auch in Zukunft Verbrechen gegen den Frieden bestraft werden konnten. Schließlich bestätigte auch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 11. Dezember 1946 die ,Prinzipien des Völkerrechts‘, die ,von der Charta des Nürnberger Gerichtshofs und vom Urteil des Gerichtshofs anerkannt worden sind‘.“
Demnach hat das Urteil von Nürnberg ein Recht gesetzt, das auch jetzt noch volle Gültigkeit besitzt.